1. Teilnahme – Sicherheit bei dem ,,Südharzer-Radlerfest“

Der Teilnehmer erkennt die folgenden Teilnahmebedingungen vollständig an. Alle Teilnehmer und Besucher verhalten sich nach den allgemeinen Teilnahmebedingungen und Regeln des Veranstalters und beachtet diese zu 100%. Teilnehmen darf jede Person, eine Vereinsangehörigkeit ist nicht zwingend notwendig. Ohne Anerkennung dieser Bedingungen ist ein Start/Besuch nicht möglich.   Mit der Teilnahmeanmeldung erkennt der Teilnehmer das für die jeweiligen Tourenangebote, vorgeschriebene Mindestalter und die damit verbundene Ausschreibung an. Kinder dürfen an den Kinder / Familientouren nur unter Aufsicht einer Erziehungsberechtigten Person teilnehmen, diese kann auch der Bruder und oder die Schwester mit einem Mindestalter von 16 Jahre sein.  Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kindertouren beträgt 7 Jahre und an den geführten MTB – und E-MTB Touren  14 Jahre. Kinder bis 14 Jahre werden ausnahmslos und weitestgehend den rechten Straßenrand befahren und linksseitig von der erziehungsberechtigten Person von dem weiteren Straßenverkehr abgeschirmt. Jeder Teilnehmer sollte über einen für die jeweilige Strecke angepassten Fitness und Gesundheitszustand verfügen.  Bei allen Touren besteht ausnahmslos eine Helmpflicht.   Es gelten die allgemeinen Hinweise auf der Internetseite des Veranstalters, jedoch können sich an den verschiedenen Stand/Startorten Änderungen, mit organisatorischen Maßnahmen ergeben, voran sich jeder Teilnehmer halten muss.  Missachtet der Teilnehmer diese Anordnungen/Änderungen, kann dieses Verhalten zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen. Alle Teilnehmer müssen sich Des Weiteren an die Anweisungen der Ordner vor Ort und speziell, an die Anweisungen der Tourenguides halten. Bei Zuwiderhandlungen und bei mehrfacher Ermahnung, kann dieses Verhalten zu einem Ausschluß von der Veranstaltung führen.

2. Anmeldung

Um einen besseren Überblick zur Planung der jeweiligen Touren zu erhalten, ist für die Teilnahme       (auch für die Kinder / Fam.- Touren) vorrangig die online Anmeldung bis Mi. d. 21.06.2023 23:59 Uhr zu nutzen. Ist eine Onlineanmeldung nicht möglich, kann sich auch an jedem Startort, direkt angemeldet werden. Jeder Teilnehmer muss vor Ort die AGB mit seiner Unterschrift anerkennen und geht somit einen Nutzungsvertrag mit der EK-Promotion Agentur für den Veranstaltungstag ein.  Sollte sich ein Teilnehmer nach der online Anmeldung, für eine andere Strecke entscheiden, so ist eine neu Anmeldung an dem jeweiligen Startort erforderlich.

3. Sichtbarkeit der Startbändchen – Nutzung der Strecken

Alle Teilnehmer sind dazu verpflichtet das bei der Anmeldung vor Ort, ausgegebene Starterbändchen sichtbar an einem Handgelenk vorschriftsmäßig zu befestigen. Die Nutzung der Strecken ist nur möglich, wenn das Starterbändchen sichtbar angebracht wurde, die Startgebühr entrichtet und die ABG per Unterschrift unterzeichnet ist. Bei minderjährigen Teilnehmern gilt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, oder siehe Teilnahme oben. Bei Nichtbeachtung erfolgt mindestens eine Nacherhebung der Startgebühr und es ist eine Vertragsstrafe von 50 EUR fällig. Die Teilnahmeberechtigung wird am Start kontrolliert. Teilnehmer ohne Starterbändchen erhalten an den Versorgungsstationen keine Verpflegung. Auf allen Strecken und Touren, kontrollieren Ordner die Einhaltung der Veranstaltungsregeln. Die Teilnehmer können durch Ordner bei Zuwiderhandlung an die Einhaltung der Regeln angewiesen werden.  Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer aus der Veranstaltung genommen, eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr (5,00 €) erfolgt nicht.

Personen welche an der Veranstaltung teilnehmen und sich nicht angemeldet haben, aber die Logistik und Verpflegung nutzen begehen einen Betrug. Wir weisen darauf hin, dass es natürlich grundsätzlich rechtswidrig ist, wenn jemand Leistungen in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen.

Dass im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung Leistungen erbracht werden, steht außer Frage. Die Organisation des gesamten Events ist eine vergütungspflichtige Leistung. Ggf. ist die Teilnahme ohne Startgebühr ein strafrechtliches Problem. Paragraph 265a Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen (1) Wer die Leistung …… , die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

4. Nutzung der Strecken

Mit der Veranstaltungsgenehmigung gilt die Einschränkung, dass nur Teilnehmer der Veranstaltung im öffentlichen Raum auf der angemeldeten Strecke fahren dürfen.

5. Belehrung zum Radsport/ Radtouren/ Radsportwettbewerben

Radtouren sind keine Radrennen! Bei Teilnahme an einer Radtour/ Radwanderung ist die Straßenverkehrsordnung zwingend einzuhalten! Es besteht Helmpflicht. Vor jeder Tour wird es eine Einweisung seitens des Veranstalter geben. An diese Einweisung hat sich jeder Teilnehmer zu halten.

6. Bezahlung der Teilnahmegebühr

Teilnehmer überweisen die für die jeweilige Strecke zu entrichtende Teilnahmegebühr. Überweisung erfolgt ausschließlich auf das Konto der Fa. zpn-timing Bad Vilbel. Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Teilnehmer, die sich am Tag der Veranstaltung vor Ort anmelden, zahlen in bar vor Ort.

7. Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn ein Teilnehmer zu seiner gemeldeten Veranstaltung nicht antritt oder vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter erklärt. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Das Recht des Teilnehmers, in diesem Fall den Nachweis zu führen, dass der auf den Teilnehmer entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer war, als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag, bleibt hiervon unberührt. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages entfällt im Übrigen auch bei Ausfall der gesamten Veranstaltung durch höhere Gewalt. In diesem Fall verrechnet die EK-Promotion Agentur die bereits gezahlte Teilnahmegebühr als eine Spende und wird nicht zurückerstattet.             

8. Wichtiger Hinweis zu Foto, Film oder Videoaufnahmen / Fotorechte

Die Aufnahmen und / oder Weiterleitung mit Foto-, Film oder Videokameras bzw. mit anderen Geräten sind unzulässig, soweit diese über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder in den Medien oder im Internet veröffentlicht werden. Zulässig ist eine derartige Verbreitung nur, wenn zuvor eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters beantragt und bewilligt wurde. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch je Verstoß 3.000,00 EUR. Der Teilnehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews im Rundfunk, Werbung, Fernsehen, Büchern, Zeitungen, sonstige Printmedien, oder fotomechanischen Vervielfältigungen, ohne einen Vergütungsanspruch des Teilnehmers, verbreitet und veröffentlicht werden können.

9. Ausschluss der Haftung

Der Veranstalter ist gegenüber dem Teilnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen die Durchführung der Veranstaltung ändern oder diese ganz absagen muss. Die Haftung für leicht, oder durch mittlere Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie für Personenschäden. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sowie sonstige Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltung bedient. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende Trainingsvorbereitung und eine sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung zuständig. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus der Veranstaltung genommen werden kann, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

Die Haftung des Veranstalters für abhanden gekommene mitgeführte Werte und Sachen beschränkt sich auf grobes Auswahlverschulden der von ihm für die Aufbewahrung beauftragten Dritten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ich werde weder gegen die Veranstalter, die Ausrichter, die Sponsoren der Veranstaltung und die Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter auf deren Territorium die Veranstaltung durchgeführt wird, noch gegen die oder deren Vertreter Ansprüche erheben, sollten mir durch meine Teilnahme Schäden oder Verletzungen entstehen.

10. Hinweise zum Datenschutz / Datenverwertung

Mit meiner Anmeldung bestätige ich ausdrücklich die Richtigkeit der von mir angegebenen Daten und versichere, mein Startbändchen an keine andere Person weiterzugeben. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer darüber hinaus in die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung ein. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten abgedruckt beziehungsweise veröffentlicht werden.

Mit meiner Anmeldung erkenne ich diese Bedingungen an.
Ohne Anerkennung und einer von mir erbrachten Unterschrift dieser Bedingungen ist eine Teilnahme an dem ,,Südharzer- Radlerfest“ nicht möglich.

1. Teilnahme – Sicherheit bei dem ,,Südharzer-Radlerfest“

Der Teilnehmer erkennt die folgenden Teilnahmebedingungen vollständig an. Alle Teilnehmer und Besucher verhalten sich nach den allgemeinen Teilnahmebedingungen und Regeln des Veranstalters und beachtet diese zu 100%. Teilnehmen darf jede Person, eine Vereinsangehörigkeit ist nicht zwingend notwendig. Ohne Anerkennung dieser Bedingungen ist ein Start/Besuch nicht möglich.   Mit der Teilnahmeanmeldung erkennt der Teilnehmer das für die jeweiligen Tourenangebote, vorgeschriebene Mindestalter und die damit verbundene Ausschreibung an. Kinder dürfen an den Kinder / Familientouren nur unter Aufsicht einer Erziehungsberechtigten Person teilnehmen, diese kann auch der Bruder und oder die Schwester mit einem Mindestalter von 16 Jahre sein.  Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kindertouren beträgt 7 Jahre und an den geführten MTB – und E-MTB Touren  14 Jahre. Kinder bis 14 Jahre werden ausnahmslos und weitestgehend den rechten Straßenrand befahren und linksseitig von der erziehungsberechtigten Person von dem weiteren Straßenverkehr abgeschirmt. Jeder Teilnehmer sollte über einen für die jeweilige Strecke angepassten Fitness und Gesundheitszustand verfügen.  Bei allen Touren besteht ausnahmslos eine Helmpflicht.   Es gelten die allgemeinen Hinweise auf der Internetseite des Veranstalters, jedoch können sich an den verschiedenen Stand/Startorten Änderungen, mit organisatorischen Maßnahmen ergeben, voran sich jeder Teilnehmer halten muss.  Missachtet der Teilnehmer diese Anordnungen/Änderungen, kann dieses Verhalten zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen. Alle Teilnehmer müssen sich Des Weiteren an die Anweisungen der Ordner vor Ort und speziell, an die Anweisungen der Tourenguides halten. Bei Zuwiderhandlungen und bei mehrfacher Ermahnung, kann dieses Verhalten zu einem Ausschluß von der Veranstaltung führen.

2. Anmeldung

Um einen besseren Überblick zur Planung der jeweiligen Touren zu erhalten, ist für die Teilnahme       (auch für die Kinder / Fam.- Touren) vorrangig die online Anmeldung bis Mi. d. 21.06.2023 23:59 Uhr zu nutzen. Ist eine Onlineanmeldung nicht möglich, kann sich auch an jedem Startort, direkt angemeldet werden. Jeder Teilnehmer muss vor Ort die AGB mit seiner Unterschrift anerkennen und geht somit einen Nutzungsvertrag mit der EK-Promotion Agentur für den Veranstaltungstag ein.  Sollte sich ein Teilnehmer nach der online Anmeldung, für eine andere Strecke entscheiden, so ist eine neu Anmeldung an dem jeweiligen Startort erforderlich.

3. Sichtbarkeit der Startbändchen – Nutzung der Strecken

Alle Teilnehmer sind dazu verpflichtet das bei der Anmeldung vor Ort, ausgegebene Starterbändchen sichtbar an einem Handgelenk vorschriftsmäßig zu befestigen. Die Nutzung der Strecken ist nur möglich, wenn das Starterbändchen sichtbar angebracht wurde, die Startgebühr entrichtet und die ABG per Unterschrift unterzeichnet ist. Bei minderjährigen Teilnehmern gilt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, oder siehe Teilnahme oben. Bei Nichtbeachtung erfolgt mindestens eine Nacherhebung der Startgebühr und es ist eine Vertragsstrafe von 50 EUR fällig. Die Teilnahmeberechtigung wird am Start kontrolliert. Teilnehmer ohne Starterbändchen erhalten an den Versorgungsstationen keine Verpflegung. Auf allen Strecken und Touren, kontrollieren Ordner die Einhaltung der Veranstaltungsregeln. Die Teilnehmer können durch Ordner bei Zuwiderhandlung an die Einhaltung der Regeln angewiesen werden.  Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer aus der Veranstaltung genommen, eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr (5,00 €) erfolgt nicht.

Personen welche an der Veranstaltung teilnehmen und sich nicht angemeldet haben, aber die Logistik und Verpflegung nutzen begehen einen Betrug. Wir weisen darauf hin, dass es natürlich grundsätzlich rechtswidrig ist, wenn jemand Leistungen in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen.

Dass im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung Leistungen erbracht werden, steht außer Frage. Die Organisation des gesamten Events ist eine vergütungspflichtige Leistung. Ggf. ist die Teilnahme ohne Startgebühr ein strafrechtliches Problem. Paragraph 265a Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen (1) Wer die Leistung …… , die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

4. Nutzung der Strecken

Mit der Veranstaltungsgenehmigung gilt die Einschränkung, dass nur Teilnehmer der Veranstaltung im öffentlichen Raum auf der angemeldeten Strecke fahren dürfen.

5. Belehrung zum Radsport/ Radtouren/ Radsportwettbewerben

Radtouren sind keine Radrennen! Bei Teilnahme an einer Radtour/ Radwanderung ist die Straßenverkehrsordnung zwingend einzuhalten! Es besteht Helmpflicht. Vor jeder Tour wird es eine Einweisung seitens des Veranstalter geben. An diese Einweisung hat sich jeder Teilnehmer zu halten.

6. Bezahlung der Teilnahmegebühr

Teilnehmer überweisen die für die jeweilige Strecke zu entrichtende Teilnahmegebühr. Überweisung erfolgt ausschließlich auf das Konto der Fa. zpn-timing Bad Vilbel. Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Teilnehmer, die sich am Tag der Veranstaltung vor Ort anmelden, zahlen in bar vor Ort.

7. Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn ein Teilnehmer zu seiner gemeldeten Veranstaltung nicht antritt oder vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter erklärt. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Das Recht des Teilnehmers, in diesem Fall den Nachweis zu führen, dass der auf den Teilnehmer entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer war, als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag, bleibt hiervon unberührt. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages entfällt im Übrigen auch bei Ausfall der gesamten Veranstaltung durch höhere Gewalt. In diesem Fall verrechnet die EK-Promotion Agentur die bereits gezahlte Teilnahmegebühr als eine Spende und wird nicht zurückerstattet.             

8. Wichtiger Hinweis zu Foto, Film oder Videoaufnahmen / Fotorechte

Die Aufnahmen und / oder Weiterleitung mit Foto-, Film oder Videokameras bzw. mit anderen Geräten sind unzulässig, soweit diese über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder in den Medien oder im Internet veröffentlicht werden. Zulässig ist eine derartige Verbreitung nur, wenn zuvor eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters beantragt und bewilligt wurde. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch je Verstoß 3.000,00 EUR. Der Teilnehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews im Rundfunk, Werbung, Fernsehen, Büchern, Zeitungen, sonstige Printmedien, oder fotomechanischen Vervielfältigungen, ohne einen Vergütungsanspruch des Teilnehmers, verbreitet und veröffentlicht werden können.

9. Ausschluss der Haftung

Der Veranstalter ist gegenüber dem Teilnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen die Durchführung der Veranstaltung ändern oder diese ganz absagen muss. Die Haftung für leicht, oder durch mittlere Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie für Personenschäden. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sowie sonstige Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltung bedient. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende Trainingsvorbereitung und eine sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung zuständig. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus der Veranstaltung genommen werden kann, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

Die Haftung des Veranstalters für abhanden gekommene mitgeführte Werte und Sachen beschränkt sich auf grobes Auswahlverschulden der von ihm für die Aufbewahrung beauftragten Dritten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ich werde weder gegen die Veranstalter, die Ausrichter, die Sponsoren der Veranstaltung und die Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter auf deren Territorium die Veranstaltung durchgeführt wird, noch gegen die oder deren Vertreter Ansprüche erheben, sollten mir durch meine Teilnahme Schäden oder Verletzungen entstehen.

10. Hinweise zum Datenschutz / Datenverwertung

Mit meiner Anmeldung bestätige ich ausdrücklich die Richtigkeit der von mir angegebenen Daten und versichere, mein Startbändchen an keine andere Person weiterzugeben. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer darüber hinaus in die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung ein. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten abgedruckt beziehungsweise veröffentlicht werden.

Mit meiner Anmeldung erkenne ich diese Bedingungen an.
Ohne Anerkennung und einer von mir erbrachten Unterschrift dieser Bedingungen ist eine Teilnahme an dem ,,Südharzer- Radlerfest“ nicht möglich.